Hygienekonzept

Hygienekonzept der Gemeinschaftsschule Friedrichsort

Version gültig ab April 2022

 

Es gelten die Bestimmungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – CoronaBekämpfVO) Stand: 03/2022 einschließlich aller aktuellen Änderungen. 

Hygienebeauftragte für die Schule sind die Mitglieder der Koordination für schulfachliche Aufgaben (im Schuljahr 2021/22: Marcel Gülzow).

 

  1. Corona-Regelbetrieb

Die Schule befindet sich im Corona-Regelbetrieb.

 

  • Abstandsregeln

Überall, wo es möglich ist, sollte weiterhin Abstand gewahrt werden. Kohortenregelung

Die Kohortenregelung ist ausgesetzt.

  • Versammlungen

Bei Versammlungen in der Schule gelten die Regeln der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01.11.2020.

  • Testungen

Corona-Selbsttests werden nicht mehr in der Schule durchgeführt, sondern zu Hause. Ab dem 19. April 2022 entfällt die Testpflicht ganz.

 

  1. Umgang mit Nasen-Mund-Bedeckungen

Die jeweiligen Regelungen zum Tragen einer Nasen-Mund-Bedeckung werden als Mindeststandard vom Ministerium für Bildung festgelegt.

Laut Ministerium ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 19.04.22 in Schulgebäuden nicht mehr verpflichtend. Ein weiteres Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist aber zu empfehlen, da die eigene Gesundheit und die anderer geschützt wird.

 

  1. Raumhygiene

 

  • Lüften

Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet, indem die Fenster, gern auch die Tür, geöffnet werden. Alle Lehrkräfte erhalten einen Fensterschlüssel, um die Fenster vollständig öffnen zu können.

  • Müllentsorgung

Die Schüler*innen entsorgen ihre Abfälle eigenhändig in den Mülleimern, Lehrkräfte achten darauf, dass kein Müll im Raum außerhalb der Mülleimer verbleibt.

Die Mülleimer werden täglich durch die Reinigungskräfte geleert.

  • Reinigung

Räumlichkeiten werden täglich professionell gereinigt.

 

 

 

 

  1. Handhygiene und sanitäre Anlagen

 

  • Sanitärbereich
    • Ausstattung: Alle Toiletten werden täglich gereinigt und desinfiziert.

An allen Waschbecken in den sanitären Bereichen stehen Flüssigseife und Einweg-Handtücher zur Verfügung sowie ein täglich zu leerender Müllbehälter.

  • Nutzung: Nach jedem Toilettengang soll eine gründliche Handwäsche durchgeführt werden.

Das Händewaschen sollte auch unabhängig vom Toilettengang erfolgen, da Türklinken, Stuhllehnen u. a. berührt werden.

 

  • Handdesinfektion

An allen großen Eingängen stehen Handdesinfektionsmittelspender bereit. Diese sind beim Betreten der Schule und nach dem Toilettengang zu benutzen.

 

  1. Pausenregelungen

 

  • Pausenbereich

Alle SchülerInnen sind dazu angehalten, die Pausen draußen auf dem Schulhof zu verbringen.

 

  1. Umgang mit Krankheitssymptomen

Es gilt der aktuelle Schnupfenplan, der von der Landesregierung herausgegeben wurde. Liegen Krankheitssymptome bei Schüler:innen oder Mitgliedern der häuslichen Gemeinschaft der Kinder vor, die mit einer COVID-19-Erkrankung im Zusammenhang stehen könnten (z. B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmacks-sinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel und Gliederschmerzen), so dürfen die Kinder am schulischen Präsenzbetrieb grundsätzlich nicht teilnehmen.

Treten die Symptome erst im Laufe eines Schultags auf, dürfen Kinder nach Hause geschickt werden.

Für die Lehrkräfte und sonstiges Personal der Schule gilt der Schnupfenplan genauso.

 

  1. Vermittlung der Hygieneregeln

Das Hygienekonzept wird allen an Schule Beteiligten vorgelegt und ist auf der Schulhomepage nachzulesen.

Die Lehrkräfte informieren zudem ihre Schülerinnen und Schüler über die Bestimmungen und erinnern sie wiederholt daran.

In jedem Flur hängt sichtbar ein Plakat „10 Hygienetipps“ (von der BZgA) zum Infektionsschutz aus, das allen Beteiligten die Hygieneregeln ins Bewusstsein ruft.

 

 

 

 

 

  1. Mensa

 

8.1. Mittagessen

Nach Möglichkeit werden beim Essen und beim Anstehen in der Schlange Abstandsregeln eingehalten. Aufsichtskräfte überprüfen dies und weisen Schülerinnen und Schüler ggf. darauf hin.

8.2. Zwischenverpflegung (Brötchenverkauf usw.)

Der Verkauf von Zwischenverpflegung durch den Mensabetreiber ist gestattet.

 

  1. Besondere Unterrichtsfächer

 

  • Sportunterricht

Für den Sportunterricht hat die IGF ein eigenes Hygienekonzept aufgestellt.

 

  1. Vorgehen im Infektionsfall

 

  • Zuständigkeit

Im Infektionsfall entscheiden die betroffenen Gesundheitsämter über konkrete Quarantäneweisungen und durchzuführende Schutzmaßnahmen. Die Schule ist hier zu einer zügigen und präzisen Informationsherausgabe verpflichtet, um jedwedes weitere Vorgehen individuell und effizient zu ermöglichen. Im Infektionsfall erteilen die zuständigen Gesundheitsämter (der Wohnorte und der Stadt Kiel) Auskunft.

 

  • Konzept für Fernunterricht

An der Schule wurde ein umfassendes Konzept für Fernunterricht erstellt, welches im Fall einer Distanzunterrichtsphase greift. In diesem Konzept sind u.a. der Umgang mit dem Schülerportal iServ, Empfehlungen zum Umfang von Arbeitsaufträgen sowie Videokonferenzen und die Handlungsrichtlinien im Themenbereich Leistungsbewertung/Zwischennoten festgehalten.

 

 

Das Hygienekonzept zum Download finden Sie hier.