Inklusion an der IGF

Hier finden Sie das Förderkonzept unserer Schule als pdf: IGF Förderkonzept

Fachleitung/ Ansprechpartnerin: Nina Röttjer


1. Rahmenbedingungen

Wir haben in den Jahrgängen 5-9 jeweils eine Integrationsklasse (I-Klasse). In dieser Klasse werden bis zu sechs SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ beschult. Leistungsabhängig werden diese in den einzelnen Fächern zielgleich oder zieldifferent beschult. Bei zieldifferenter Beschulung folgen die SchülerInnen dann nicht dem Klassenziel, sondern ihrem individuellen Bezugsrahmen. Das Ziel ist eine soziale Integration mit individueller Förderung. 

Daneben können in allen Klassen SchülerInnen mit verschiedenen anderen Förderschwerpunkten von den jeweils zuständigen Förderzentren mitbetreut werden. Sonderpädagogischer Fördebedarf kann auch in den Bereichen „Autistisches Verhalten", „emotionale und soziale Identität“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören“ oder „Sehen“ vorliegen. Hier werden die SchülerInnen zielgleich integriert.

Im sonderpädagogischen Förderplan werden Förderziele und –maßnahmen festgelegt.

Damit die Schülerin / der Schüler die Anforderungen der Regelschule erfüllen kann, ist es im Einzelfall nötig, ihr / ihm einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Dieser kann auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens oder einer ärztlichen/psychiatrischen Diagnose erfolgen. Der Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht erwähnt. Teilweise bedarf es auch zusätzlich der Unterstützung durch eine Schulbegleitung.

1.1 Die I-Klassen

Die I-Klassen sind mit ca. 20 SchülerInnen etwas kleiner als die übrigen. Zwei Tutorinnen/en (Klassenlehrkräfte) der Gemeinschaftsschule Friedrichsort und eine Sonderschullehrkraft vom Förderzentrum Gutenbergschule sind für eine Lerngruppe zuständig.

Wir können so einen Großteil des Unterrichts gemeinsam unterrichten, differenzieren und einzelne SchülerInnen individuell auch in Kleingruppen oder allein fördern. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden von einer Sonderschullehrkraft in möglichst vielen Stunden neben der Fachlehrkraft doppelt besetzt. Abschlussrelevante Fächer wie Weltkunde und Naturwissenschaften (NaWi), später Biologie, Physik und Chemie werden möglichst aus dem Klassenlehrerteam doppelt besetzt. Die klassenzuständigen Sonderschullehrkräfte beraten hier die Tutoren in wöchentlichen Teamsitzungen hinsichtlich der Differenzierung der Unterrichtsinhalte. Diese Differenzierung bildet den individuellen Bezugsrahmen (i.B.) auf den inhaltlich bei differenzierten Klassenarbeiten und bei der Leistungsbewertung auch im Zeugnis Bezug genommen wird.

1.1.1 Berufshinführung für SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“

Im 9. Jahrgang erhalten die SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ auf Wunsch ein Coaching zur beruflichen Orientierung. Das Projekt wird finanziert vom Land Schleswig-Holstein und der EU. Das Coaching hat das Ziel, den Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Um verschiedene Berufe kennenzulernen, können die SchülerInnen an dem dreitägigen „Ich bin gut-Camp“ teilnehmen. Es wird durchgeführt von der Berufsberatung und dem Ausbildungsverbund Kiel. Im Ausbildungsverbund Kiel ist es möglich, mit dem Förderschulabschluss eine elfmonatige Berufsvorbereitung zu besuchen. Hier kann man auf eine Ausbildung vorbereitet werden und bei guten schulischen Leistungen den ESA (früher Hauptschulabschluss) erreichen. Auch ohne ESA kann sich eine zwei- bzw. dreijährige theoriereduzierte Ausbildung anschließen. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung kann man den ESA ebenfalls erwerben.

1.2 Schulische Erziehungshilfe

Die im Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Identität“ ausgebildeten Sonderschullehrkräfte des Förderzentrums Gutenbergschule beraten im Rahmen der Schulischen Erziehungshilfe. Es werden dabei Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler und Schülerinnen bei emotionalen und sozialen Problemen im schulischen Kontext unterstützt.

Die Lehrkräfte der Schulischen Erziehungshilfe werden tätig nach Meldung von Lehrkräften, der Schulleitung oder den Eltern. Dazu wird ein Anmeldebogen ausgefüllt, der in den Regelschulen vorliegt.

Anlässe für Meldungen können sein:

  • Unterrichtsstörungen
  • Leistungsverweigerung
  • Absentismus
  • Mobbing
  • Schwierigkeiten im häuslichen Bereich
  • Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der am Erziehungsprozess Beteiligten

Aufgaben der Schulischen Erziehungshilfe:

  • Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schüler/innen
  • Moderation zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Teilnahme an den Fallforen
  • Kooperation mit der Schulsozialarbeit und der APSE (E-Team)
  • Vernetzung von außerschulischen Hilfsangeboten, z.B. Jugendhilfe, Ärzte, Psychologen
  • Vermittlung von Hilfsangeboten
  • Teilnahme an Klassen- und Lehrerkonferenzen der Regelschule
  • Beratung bei der Erstellung von Lernplänen im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung

Das jeweilige Vorgehen wird im Einzelfall kooperativ entwickelt, um eine erfolgreiche Teilhabe an allen schulischen Aktivitäten zu ermöglichen.