Anmeldeinformationen

 

>>> Informationen zur Anmeldung für die 5. Klasse 2025 finden Sie hier! <<<

 

Liebe Eltern,

sollten Sie sich für die IGF als neue Schule für Ihr Kind entschieden haben, laden Sie sich gern den entsprechenden Anmeldeantrag sowie die Datenschutzerklärung und Einwilligung für die Iserv-Nutzung herunter, füllen diese aus und bringen diese mit den aktuellen Unterlagen (letztes Zeugnis, in der Regel Anmeldeschein der Grundschule, ggf. LRS-Bescheinigung) bei uns im Sekretariat vorbei.
Der reguläre Zeitraum für die Anmeldung der Viertklässler zum Übergang in die weiterführende Schule ist jedes Jahr Ende Februar.


Anmeldeantrag für den 6. bis 10. Jahrgang

Anmeldeunterlagen 5. Jahrgang (im Januar finden Sie hier die aktualisierte Version)

Datenschutzerklärung und Einwilligung in die Iserv-Nutzung

Ansprechpartner für die Klassen 5-7:    Sönke Strand (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Ansprechpartner für die Klassen 8-10:  Olaf Heinisch (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Einen vertieften Einblick in unsere pädagogische Arbeit und warum die IGF genau die richtige Schule sein könnte, erhalten Sie in dieser Präsentation.
Einen ersten Eindruck verschaffen diese kurzen Filme über unsere Schule.
Die Vorzüge unserer Schule noch einmal übersichtlich zusammengefasst in diesem Flyer.

 

Aufnahmekriterien der Gemeinschaftsschule Friedrichsort

Nachfolgende Aufnahmekriterien stehen in einer Rangfolge, die dann zur Anwendung kommt, wenn mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze zur Verfügung stehen. (Bezug Erlass MBK vom 15.01.15) Gemäß § 5 Abs.4 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) können die Schulen durch Beschluss der Schulkonferenz verbindliche Vorgaben für die Aufnahme beschließen. Das ist immer dann nötig, wenn es zu erwarten ist, dass es mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt.

Die Gemeinschaftsschule Friedrichsort hat auf der Schulkonferenz vom 22.01.2018 folgende Aufnahmemerkmale beschlossen:

1. Die Begründung des Schulverhältnisses für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergibt sich aus den Beschlüssen des Koordinierungsausschusses. Die Aufnahmekapazität kann dann gemäß Erlass vermindert werden.

2. Ohne Überprüfung der folgenden Kriterien werden Härtefälle berücksichtigt. Diese sind bereits mit dem Aufnahmeantrag durch die Eltern der Schule darzulegen. (1.3 bzw. 2.3 des o.g. Erlasses vom 15.01.15)

3. 5% der Kinder ist die Aufnahme aufgrund einer besonderen Begabung im sportlichen Bereich im Rahmen des Förderangebots in der Kooperation mit dem THW vorbehalten. Hierzu ist eine schriftliche Empfehlung des THW mit dem Aufnahmeantrag einzureichen. (Ziffer 2.3)

4. Anhand der Überfachlichen Kompetenzen ist ein Ranking vorzunehmen. Nach diesem Kriterium sind maximal 20% der Zusagen zu erteilen. (Ziffer 2.4)

5. Danach sind Geschwisterkindern aus sozialen Gründen zu berücksichtigen, um Eltern die Aufteilung ihrer Kinder auf verschiedene Schulen zu ersparen. (Ziffer 2.7)

6. Es folgte eine weitere Vergabe der noch freien Plätze nach Schulweglänge. Dabei ist im Zweifelsfall der Zeitbedarf mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugrunde zu legen. (Ziffer 2.6)

7. Ergeben sich nach diesem Auswahlverfahren an einer Stelle Gleichrangigkeiten, so entscheidet das Los. (Ziffer 2.8)

Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Er wird dabei von den Stufenleitungen beraten.